Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

1 BUCHUNG UND ANMIETUNG DES FAHRRADTRÄGERS
(1.1) Die Buchung des Fahrradträgers erfolgt schriftlich, telefonisch oder über www.bikestore-friedewald.de.

(1.2) Die Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter erfolgt durch die Buchungsbestätigung. Die Bestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail.

(1.3) Auch nach verbindlicher Buchung kann der Kunde den Vertrag stornieren.

          Die Stornierungsgebühren betragen:

          bis 2 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises

          1 Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

          am Miettag: 100% des Mietpreises

(1.4) Die Berechnung des Mietpreises erfolgt gemäß der jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Mietpreise. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie können auch über unsere Webseite unter www.bikestore-friedewald.de abgefragt werden.

(1.5) Der Mieter muss bei Übernahme seinen gültigen Personalausweis zur Überprüfung vorlegen und erteilt Auskunft über seine persönlichen Daten wie folgt: Name, Vorname / Meldeadresse / Geburtsdatum / Personalausweisnummer / Email-Adresse / Telefon- bzw. Mobilfunknummer.


2 BENUTZUNG DES FAHRRADTRÄGERS
(2.1) Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrradträgers an, dass der Fahrradträger sich in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

(2.2) Der Mieter darf den Fahrradträger nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.

(2.3) Der Mieter hat eine Einweisung in die Handhabung des Fahrradträgers erhalten und die Bedienungsanleitung bei Mietübernahme mit ausgehändigt bekommen.


3 MIETE UND KAUTION
(3.1) Die Mietzahlung ist spätestens bei der Abholung des Mietobjekts fällig. Die Zahlung der Miete erfolgt in bar oder mit ec-Karte.

(3.2) Die Kaution ist ebenfalls bei Übergabe des Mietobjekts fällig und ist in bar zu bezahlen.


4 PFLICHTEN DES MIETERS
(4.1) Der Mieter verpflichtet sich, den Fahrradträger pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.

(4.2) Der Mieter darf am gemieteten Fahrradträger keine technischen Veränderungen vornehmen, ihn optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien o.ä.

(4.3) Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrradträgers dem Vermieter mitzuteilen.

(4.4) Eine Untervermietung der Mietobjekte ist dem Mieter nicht gestattet.

(4.5) Der Mieter ist verpflichtet, ein zusätzliches, gültiges Kennzeichen am Fahrradträger während der Nutzung anzubringen.


5 REPARATUR
(5.1) Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf schuldhafte Beschädigungen des Fahrradträgers durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.


6 UNFALL/DIEBSTAHL
(6.1) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Fahrradträger in einen Unfall verwickelt wurde oder er durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Personalausweisnummer und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.


7 HAFTUNG
(7.1) Der Mieter hat den Fahrradträger in demselben Zustand zurückzugeben, in welchem er ihn übernommen hat.

(7.2) Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrradträgers und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

(7.3) Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei und tritt schon jetzt die Ansprüche gegenüber Dritten für Schäden an den Mietobjekten an den Vermieter ab.

(7.4) Dem Mieter ist bewusst, dass die Nutzung von Fahrradträgern mit Risiken und Gefahren, unter anderem auch für Leib und Leben, verbunden ist. Der Mieter nutzt den gemieteten Fahrradträger auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Der Mieter sollte zu seinem persönlichen Schutz über eine geeignete Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen.


8 HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES VERMIETERS
(8.1) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Mietvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung freizustellen, und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.

(8.2) Der Vermieter übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Zulassung des Fahrradträgers mit dem zu nutzenden PKWs des Mieters.


9 RÜCKGABE DES FAHRRADTRÄGERS
(9.1) Der Mieter hat den Fahrradträger spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter im Bike Store in Friedewald zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit ist ausgeschlossen.

(9.2) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Der Mieter hat den Verlängerungswunsch mindestens einen Tag vor Ablauf der Mietzeit in Textform dem Vermieter mitzuteilen.

(9.3) Wird der Fahrradträger nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.

(9.4) Der Fahrradträger ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel dem Vermieter zu melden.

(9.5) Der Vermieter ist innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrradträgers berechtigt, auftretende Mängel, für die der Mieter haftbar ist, diesem gegenüber zu beanstanden.


10 DATENSCHUTZ
(10.1) Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter www.bikestore-friedewald.de/datenschutz.

(10.2) Im Rahmen der Anfrage durch Ermittlungsbehörden, kann der Vermieter bei Nachweis der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens verpflichtet sein, in erforderlichem Umfang, personenbezogene Daten der Mieter, insbesondere die Anschrift und Personalausweisnummer, an die ermittelnden Behörden weiterzuleiten.


11 ABSCHLIESSENDES
(11.1) Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(11.2) Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(11.3) Für diesen Mietvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter www.bikestore-friedewald.de/agb.
 

Stand: Mai 2024